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Lobpreislieder in der Jugendgruppe? Die Lizenz FAQ!

Hier gibt’s Antworten rund um das Thema Nutzung von Liedern in der Gemeinde und in Jugendgruppen und was das mit Urheberrecht zu tun hat. Es ist der zweite Teil eines Interviews mit Christoph Stang von der CCLI Lizenzagentur. Du findest Infos zum Beamen und Kopieren von Lobpreisliedern sowie zur GEMA und VG Musikedition.

Erstmal Danke für die Möglichkeit des Interviews mit Dir. Bestimmt bekommt Ihr bei der CCLI fast täglich diese Fragen zu hören, doch trotzdem wissen viele noch nicht, wann man eine Lizenz braucht und wann nicht. Ich hoffe Ihr könnt mir die wichtigsten Fragen dazu beantworten.

Vielen Dank für dein Interesse Lieder und Filme legal zu nutzen und deine Leser darüber zu informieren. Ja, wir merken, dass in den letzten Jahren die Urheberrechtsthematik in Gemeinden immer mehr in die Köpfe kommt. Deshalb bekommen wir auch vermehrt diese Fragen gestellt und haben ständig neue Besucher auf unserer Webseite (www.CCLI.de). Wir freuen uns, wenn wir mit verständlichen Antworten etwas Licht ins „Dunkel“ bringen können.

Fragen zu Lobpreisliedern in Jugendgruppe & der Gemeinde

Frage 1: Ist es illegal ohne Lizenz Lobpreislieder mit Beamer zu zeigen?

CCLI: Die kurze Antwort ist Ja. Das Urheberrecht räumt dem Autor das Recht ein über seine Lieder zu verfügen. Konsequenterweise darf man nicht ohne Einverständnis des sogenannten Rechteinhabers (Autor oder Verlag) dessen Lieder im öffentlichen Rahmen nutzen. Das gilt auch für den Gemeindegebrauch. Lieder dürfen also nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers oder Verlags öffentlich genutzt werden. Dazu zählt auch das Speichern auf einem Computer und das Zeigen mit einem Beamer. Diese Genehmigung bekommt man recht einfach mit einer entsprechenden Lizenz.

Frage 2: Braucht man auch eine Lizenz zum Kopieren von Lobpreisliedern für das Musikteam?

CCLI: Ja. Auch beim Kopieren oder Drucken handelt es sich um eine Vervielfältigung. Das ist ebenso nur mit einer Lizenz und damit der Erlaubnis des Liedschreibers legal.

Frage 3: Welche Lizenzen (bei Fragen 1,2) braucht man dafür? (Name, grober Kostenbereich, was ist durch diese Lizenz sonst noch alles abgedeckt?)

CCLI: Für beides ist nur eine Lizenz nötig. Diese heißt CCL-Liedlizenz und kostet bei durchschnittlich ca. 99 Gottesdienstbesuchern nur 130,- Euro pro Jahr. Auch bei dieser Lizenz sind alle Gemeindeaktivitäten, wie Jugendgruppen, Hauskreise, Sonntagsschulen und Gottesdienste abgedeckt. Neben dem Kopieren und Speichern darf man auch Liedfolien für Tageslichtprojektoren erstellen und eigene Gemeindeliederhefte bzw. Liedsammlungen anlegen.

Die Lizenz umfasst über 250.000 deutsche und englische Gemeindelieder.

Mehr dazu gibt’s unter www.CCLI.de/CCL.

Frage 4: Ist das Zeigen von Liedtexten während einem Gottesdienst nicht vom Gemeindebund abgedeckt?

CCLI: Das ist bei jedem Gemeindebund unterschiedlich. Viele Verbände haben mittlerweile ein Rahmenabkommen mit der CCLI getroffen, jedoch muss manchmal auch jede Gemeinde individuell selbst entscheiden, ob eine Lizenz benötigt wird oder nicht. Wenn ja kann die Gemeinde die Lizenz direkt bei der CCLI bestellen.

Bitte kontaktieren Sie Ihren Gemeindebund, um zu erfahren, ob bereits ein Rahmenabkommen mit der CCLI besteht.

Frage 5: Was genau ist die SongSelect-Liederdatenbank, und wie viel kostet der Zugang für eine Gemeinde mit 2 Lobpreisteams á 5 Musikern?

CCLI: SongSelect ist eine Online-Liederdatenbank, die entwickelt wurde, um Gemeinden die Beschaffung von Anbetungs- und Lobpreisliedern möglichst einfach, günstig und auch legal zu machen. Man könnte auch sagen, SongSelect ist ein großes elektronisches Liederbuch, welches nicht nur ständig um neue Lieder erweitert wird, sondern darüber hinaus sehr praktische Möglichkeiten in der Anwendung der Lieder bietet. Es sind bereits über 12.000 christliche Lieder enthalten.

SongSelect ist ein Online-Portal, in das sich die Kunden einloggen, um christliche Lieder zu suchen, zu drucken und zu speichern. Die Installation einer Software ist nicht erforderlich. Sie können diesen Service ganz einfach mit Ihrem Webbrowser benutzen.

SongSelect bietet neben Liedtexten auch Noten und Akkorde. Dabei können Sie individuell die gewünschte Tonart auswählen! Die Liedtexte können direkt in Projektionsprogramme, wie SongBeamer, importiert werden.

Standardmäßig sind pro Gemeinde 5 Benutzerkonten verfügbar. Bei Bedarf schaltet die CCLI allerdings kostenlos weitere Konten für Sie frei. Der Zugang für eine Gemeinde kostet 60 Euro jährlich.

Unter www.CCLI.de/SongSelect kann man die Liederdatenbank selbst ausprobieren und alles Weitere in Erfahrung bringen.

Frage 6: Muss ich beim Zeigen von Liedfolien via Beamer irgendwie auf das Copyright hinweisen?

CCLI: Das Urheberrecht fordert, dass die Namen der Autoren auf Vervielfältigungen genannt werden. Darüber hinaus gibt es vertragliche Bestimmungen mit den Verlagen die verlangen, dass zu jedem Lied mindestens einmal folgende Angaben gezeigt werden:

Liedtitel

Texter/Komponist, Übersetzer

© Jahr Originalverlag (Verwaltet von Subverlag)

Ihre CCLI-Lizenznummer:

Hier ein Beispiel:

Ruft zu dem Herrn

Darlene Zschech, P. Eltermann, Daniel Jacobi

© 1993 Hillsong Publishing (Verwaltet von CopyCare Deutschland)

CCLI-Lizenznummer: 123456

 

 

Allgemeine Fragen

Frage 1: Was ist die CCLI überhaupt? (Was tut sie, wohin fließt das Geld der Lizenzgebühren, warum gerade CCLI für Gemeinden?)

CCLI: Die CCLI ist eine Lizenzagentur, die ihren Ursprung in der Kirche hat. Schon seit über 20 Jahren sind wir weltweit aktiv und betreuen insgesamt über 200.000 Gemeinden und christliche Organisationen.

Unser Lizenzprogramm erlaubt das Kopieren von Liedtexten und Notenbildern tausender Lieder für den Gemeindebedarf. Das elektronische Liederbuch SongSelect bietet Liedtexte, Noten und Akkorde zum Download. Durch unser funktionierendes Verteilersystem der Lizenzgebühren wird die christliche Musik gefördert. Dadurch dass wir die Lizenzgelder aufgrund von detaillierten Statistiken wieder an die Liederschreiber und Verlage verteilen, werden diese für Ihren Dienst an Kirchen und Gemeinden entlohnt. Das hat zur Folge, dass immer mehr neue Lieder entstehen und veröffentlicht werden. Es ergibt sich damit ein Kreislauf, der für alle Beteiligten Vorteile bringt.

Warum CCLI?

1. Weil das Lizenzprogramm der CCLI funktioniert und zwar für ALLE Beteiligten

(Gemeinden/christliche Organisationen, Liedschreiber/Verlage).

2. Weil viele bekannte Lieder nur bei der CCLI abgedeckt sind.

3. Weil die Lizenzgebühren, welche von den Gemeinden entrichtet werden müssen, den Kreislauf der „Kirche“ nicht verlassen. Die CCLI arbeitet nur im christlichen Bereich und zahlt damit auch nur und ausschließlich an christliche Verlage und Urheber aus.

4. Weil es weitere Produkte wie die Liederdatenbank SongSelect, das einfache elektronische Melden von Liedern und eine Filmlizenz nur bei der CCLI gibt.

Frage 2: Gibt es neben der CCLI noch andere Lizenzagenturen, die für Gemeinden in Frage kommen könnten?

CCLI: Es gibt für die grafische Vervielfältigung die Verwertungsgesellschaft Musikedition, welche neben dem säkularen Angebot auch Lizenzen für Gemeinden vergibt.

Frage 3: Was ist der Unterschied zwischen GEMA / SUISA und der CCLI?

CCLI: Der Unterschied liegt in der Wahrnehmung der Rechte.

Die GEMA in Deutschland und die SUISA in der Schweiz verwaltet die Aufführung, die öffentliche Zugänglichmachung (durch Sendung oder Online) oder das mechanische Vervielfältigen von Musikwerken.

Sie nimmt aber nicht die Rechte der grafischen Vervielfältigung für Lieder wahr. Dieses tut die CCLI Lizenzagentur.

Vereinfacht kann man sagen, dass sich die GEMA bzw. die SUISA um das kümmern was man hört und die CCLI um das was man sieht.

Darüber hinaus sind wir ein christlicher Laden und haben andere Grundlagen. Unsere Arbeit richtet sich gleichermaßen an Gemeinden als auch Autoren und Verlage und wir erweisen beiden mit unserem Programm einen guten Dienst.

Im Namen der Leser von holysheep.de bedanke ich mich recht herzlich für das Interview mit Ihnen!

  • Kategorien: Beziehungen

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